Du hast die Wahl (4) : Auch (EU-)Ausländer*innen können im September wählen
Kommunales Wahlrecht für Ausländer Bürger*innen aus anderen EU-Ländern haben das Recht, sich aktiv und passiv an Kommunalwahlen zu beteiligen. Wortlaut des Artikel 22 Abs. 1 AEUV „Jeder Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt,
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