So bitte nicht!
Immer wieder sieht man achtlos liegengelassene E-Tretroller oder Fahrräder, die quer auf dem Bürgersteig abgestellt wurden. Sie behindern und gefährden alle Fußgänger, besonders blinde-, seh- und geh-behinderte Menschen, ältere Menschen und Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer*innen. E-Tretroller dürfen bis zu
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