Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden
sagt unser Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2. Behinderten Menschen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. In Mitte leben über 50 000
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