Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

sagt unser Grundgesetz in Artikel 3, Absatz 3, Satz 2.

Behinderten Menschen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten.

In Mitte leben über 50 000 Menschen mit Behinderungen – mindestens! Da es keine Pflicht zur Anerkennung einer Behinderung gibt, ist mit einer noch höheren Zahl zu rechnen.

Menschen mit Behinderung und ihre Unterstützer*innen demonstrieren am 5.5.2018 auf dem Breitscheidplatz für ihre Rechte (Foto: J. Kohlmorgen)

Allein in Tiergarten Süd leben rund 3500 Menschen mit Schwerbehinderung; davon sind fast tausend Personen mobilitätsbehindert, die meisten über 60 Jahre alt. All diese Menschen haben ein verbrieftes Recht zur uneingeschränkten Teilhabe an unserem gesellschaftlichen Leben. Aber die Realität sieht anders aus – auch in unserem Kiez. Es fehlen öffentlich zugängliche barrierefreie WC-Anlagen. Gehbehinderten Personen und Rollstuhlfahrer*innen wird oft der Zugang zu Geschäften, Restaurants und Dienstleistungseinrichtungen unmöglich gemacht, da Mobilitätshindernisse nicht beseitigt werden. Der Zugang zu öffentlichen Gebäuden ist nicht überall für alle gewährleistet. Zugang zum Öffentlichen Personen-Nahverkehr ist für Menschen mit Behinderung sehr oft problematisch. Dabei sind fehlende oder nicht funktionierende Aufzüge in der U-Bahn auch für Eltern mit Kinder(wage)n ein Problem! Ein besonderes Problem stellen nicht-barrierefreie Wohnungen vor allem im Altbaubestand dar. Entstehen durch Unfall oder Alter Behinderungen, wird die Mobilität eingeschränkt, so ist es einzig in der Verantwortung des Mieters, behinderten-gerechte Umbauten vorzunehmen und zu finanzieren. Oft bleibt dann nur ein Weg: Auszug aus der vertrauten Wohnung und Umzug in ein anderes Wohnumfeld. Auch das ist ein Beitrag zur Gentrifizierung unserer Kieze.

Hildrun Knuth, Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Bezirksamt Mitte von Berlin. Foto: Metin Yilmaz

Seit November 1992 ist Frau Hildrun Knuth als Behindertenbeauftragte im Bezirksamt Mitte tätig. Sie steht für gleiche Rechte und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderungen!

In einem faszinierenden Beitrag schilderte Frau Knuth am 8.5.2018 im Stadtteil-Forum Tiergarten Süd, wieviel Energie noch nötig ist, um Menschen mit Behinderung ein wirklich gleichberechtigtes Leben in unserer Mitte zu ermöglichen. Dazu gehört die Abschaffung von Mobilitätshindernissen für gehbehinderte Menschen, Schaffung von Leitsystemen für sehbehinderte Menschen, faire und tolerante Behandlung geistig und seelisch behinderter Menschen und Berücksichtigung der entsprechenden Kommunikationsmethoden für hörbehinderte Menschen.

Dazu gehört aber auch, dass wir, die wir (noch) nicht behindert sind, unser Bewußtsein schärfen und mithelfen, Mobilitäts- und Wahrnehmungsbarrieren aus dem Weg zu räumen.

Wir laden Frau Knuth ein, auf unserem Blog mit gelegentlichen Beiträgen diese Bewußtseinsschärfung voran zu treiben.

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