Auf dem Gleisdreieckblog am 5. 06. 2025 veröffentlicht
„Das da wird die neue Sykline am Gleisdreieck, Betonung auf WIRD . . .“ . . . der Widerstand sei ausgehebelt, so freute sich Sascha Hingst in der Anmoderation der RBB-Abendschau am 3. Juni zum Bericht, dass der Senat nun die Planungen für das ganze Baufeld der Urbane Mitte an sich ziehen will – so als sei das schon die endgültige Entscheidung für den Bau der Hochhäuser. Etwas vorsichtiger formulierten der Tagesspiegel mit „Streit um Bauprojekt am Berliner Gleisdreieck: Senat entzieht Bezirk Kreuzberg das Planungsrecht“ und die taz mit „Der Senat übernimmt für Hochhausdeal“.
Dass der Senat auch das nördliche Baufeld an sich ziehen würde, war seit langem zu vermuten. Darauf drängten die Investoren, wie bei Akteneinsichten in der Senatsverwaltung nachzulesen war. Letztes Jahr, am 4. Juni 2024 hatte der Senat schon den Bebauungsplan für das kleinere, südliche Baufeld an sich gezogen. Ein paar Tage später waren die Investoren zu Besuch bei Senator Gaebler und man sprach hauptsächlich über das nördliche Baufeld, dass der Senat ebenfalls an sich ziehen solle, was der Senator damals noch ablehnte. Nun hat er wohl dem Druck der Investoren doch nachgegeben.
Neu ist die Begründung. Jahrelang waren die Planungen durch die immer gleiche Drohung vorangetrieben worden: wenn das im städtebaulichen Rahmenvertrag verabredete Bauvolumen nicht entstünde, dann würde eben Schadensersatz fällig – bis zu 150 Mio. €. Bis die Gutachten von Dr. Philipp Schulte und Prof. Dr. Beckmann nachwiesen, dass der Entschädigungsmechanismus des Vertrags von 2005 nicht zulässig ist. Denn er verstößt gegen §1 Absatz 3 des Baugesetzbuches, in dem es heißt, dass ein Bebauungsplan nicht auf einen Vertrag begründet werden darf. Nun hat der Senat seine Argumentation geändert.
Nun ist von Vertrauensschutz und Vertrauensschaden die Rede, der abgewendet werden müsse. Und anstelle der Drohung mit Schadensersatz ist eine neue Drohung getreten. Auf der Pressekonferenz am 3.06.25 sagte Senator Gaebler:
. . . Ich habe keine Lust, mich auf rechtliche Auseinandersetzung einzulassen, ob ich den Gleisdreieckpark wieder räumen und an den Eigentümer zurückgeben
Bitte an welchen Eigentümer?
Der jetzige Eigentümer des Baufelds am U-Bhf. Gleisdreieck, die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. – zum DLE-Funds gehörend (DLE inzwischen in Periskop umbenannt) – , war nie Eigentümer der Parkflächen. Die VIVICO, die 2005 die Flächen für den Park an das Land Berlin und 2014 das Baufeld am U-Bhf. Gleisdreieck an die Investoren verkaufte, wird die Parkflächen wohl kaum zurücknehmen wollen. Denn die Flächen sind planungsrechtlich gesichert als Grün. Die ökologischen Ausgleichsflächen für die Bauten vom Potsdamer und Leipziger Platz sind hier verortet. Etwas anderes als Park ist hier nicht zulässig, egal wer der Eigentümer ist. Das weiß auch der Senator. Mit der neuen Drohung rechnet der Senator wohl mit der Unwissenheit des Publikums, hoffend, dass der Bluff nicht durchschaut wird.
Der Senator spricht vom Vertrauensschutz für die in Luxemburg registrierten Investoren. Aber wo ist der Vertrauensschutz für die Bürger ? Können wir einen Senator vertrauen, der ökologische Ausgleichsflächen einfach zur Disposition stellt, der in Zeiten von Klimakrise weiter versiegeln und betonieren möchte, der ein Stück Potsdamer Platz mitten im Gleisdreieck bauen lassen will?
Mit der Drohung, den Park räumen zu lassen, drückt der Senator seine Geringschätzung für den Ort aus. Möglicherweise hat es es noch nie erlebt, wie an schönen Wochenenden sich 10.000ende hier treffen. Die eigentliche Urbane Mitte ist der Park selbst, gerahmt von den historischen Stahlviadukten von U1 und U2 und dem U-Bhf. Gleisdreieck und mit der Rampe über der Fernbahn als Bühne. Es ist ein lebendiges Stück Berlin, dass er Senator wohl bereit wäre zu opfern . . .
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Quelle: Gleisdreieckblog