Wird Tiergarten Süd Milieuschutzgebiet?

(ein Beitrag von Jörg Borchardt)

Wird Tiergarten Süd Milieuschutzgebiet? Dazu wird eine Haushaltsbefragung durchgeführt.

Möglicherweise haben Sie, lieber Leser, bereits erfahren, dass für das Gebiet zwischen Einem- und Flottwellstraße einerseits und Landwehrkanal und Kurfürstenstraße andererseits eine Untersuchung vorgenommen wird, ob die Voraussetzungen gegeben sind, es zu einem Milieuschutzgebiet zu machen. Diese Untersuchung war vom damaligen Quartiersrat und jetzt vom Stadtteil-Forum Tiergarten Süd seit langem gefordert worden. Wir mussten immer wieder beobachten, wie Mieter z.B. durch Luxuxsanierung aus dem Stadtteil verdrängt werden (siehe das Beispiel Lützow- Ecke Genthiner Straße, wo fast 100 Mieter betroffen sind).

Für die Untersuchung wird eine Haushaltsbefragung vorgenommen. An eine zufallsbasierte Stichprobe von Haushalten wird derzeit ein Fragebogen gesandt, der bis spätesten 14. Mai ausgefüllt an das beauftragte Büro, die LPG GmbH, zurückgesandt werden soll. Damit bei der Befragung ein richtiges Bild von der Situation im Stadtteil entsteht, bittet das Stadtteil-Forum alle Befragten, unbedingt den Fragebogen ausgefüllt zurückzusenden.

Weshalb ist es wichtig, den Fragebogen zurückzusenden?

Eine Haushaltsbefragung ist Voraussetzung für die Einrichtung eines Milieuschutzgebiets und daher ist es wichtig, dass der Fragebogen unbedingt ausgefüllt zurückgesandt werden sollte.

Der Erlass einer Milieuschutzverordnung ist nur möglich, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:

Es muss einen Aufwertungsspielraum geben, d.h. es muss noch genügend Wohnungen geben, bei denen es noch Möglichkeiten gibt, den Wohnungsstandard zu erhöhen, z.B.: Einbau von Doppelfenstern, Balkonen, Aufzügen, Fliesen von Bädern, Einbau zusätzlicher Duschen oder Badewannen, Gäste-WCs, Energetische Modernisierung.

Es muss ein Verdrängungspotential geben, d.h. es muss noch viele Bewohner mit einem geringen Einkommen geben, die modernisierungsbedingte Mieterhöhungen nicht verkraften könnten, die aber schon länger im Stadtteil wohnen und sich dort wohlfühlen, gute nachbarschaftliche Kontakte haben.

Es muss einen Aufwertungsdruck geben, d.h. die Nachfrage nach gut ausgestatteten Wohnungen steigt, die Mieten steigen überdurchschnittlich, es gibt einen Anreiz, Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Um das alles beurteilen zu können, werden die entsprechenden Angaben der für die Stichprobe ausgewählten Haushalte benötigt. Und es müssen ausreichend viele Haushalte den Fragebogen auch zurücksenden, damit das Ergebnis der Umfrage repräsentativ ist.

Was haben die Mieter vom Erlass einer Milieuschutzverordnung?

In Milieuschutzgebieten muss der Abriss, die Zusammenlegung und die Modernisierung von Wohnungen vom Bezirksamt genehmigt werden. Eine Wohnungsmodernisierung ist nur zulässig, wenn sie den zeitgemäßen Ausstattungsstandard bzw. bei energetischer Modernisierung die Mindestanforderungen der Energieeinsparungsverordnung nicht übersteigt. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist genehmigungspflichtig. Sie wird erteilt, wenn diese nach der Umwandlung 7 Jahre lang nur an die Mieter veräußert werden. Ein seit einiger Zeit verstärkt angewandtes, wirksames Instrument ist die Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirks. Der Bezirk kann ein bereits veräußertes Haus kaufen, wenn sich der neue Eigentümer nicht verpflichtet, für lange Zeit (in der Regel für 20 Jahre) auf aufwändige Modernisierungen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu verzichten.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, lesen Sie bitte den Artikel von Volker Kreibich und die Pressemitteilung der Bezirksverwaltung

Ein Kommentar

  1. Wäre gut für den Bezirk die Ecke zum Mileuschutzgebiet zu erklären.
    Diese Luxusimmobilien die bereits in der Kurfürstenstrasse eine davon schon fertig.
    In der Genthiner Strasse ebenfalls eine Luxushütte. Diese Wohnung sind unbezahlbar für
    die Leute die in diesem Bezirk Ecke leben. Auch am Lützowplatz das Lützowcaree ebenso für einen Normalverdiener unbezahlbar. Ein normaler Arbeiter mit 1500,00 EUR Einkommen kann sich keine Wohnung anmieten für 1.100,00 EUR. Ich dachte immer die Miete sollte 30% des Einkommens nicht übersteigen. Für mich als Rentner mit 100% Schwerbehinderung noch ein Grad schärfer.
    Wann passiert endlich mal was vernünftiges für die Bürger.
    Danke und Gruß

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