Spaziergang in die Vergangenheit (46): Das Ende der Beletage

Bei der Durchsicht der Bauakten (1) für Wohnhaus und Atelierhaus in der Dörnbergstraße 7 (Bild 1) (mittendran vom 10. Juli 2026) fiel etwas auf, dass hier berichtenswert ist: Der Baumeister und Architekt Max Ravoth (1850-1923), der während der Bauzeit des Hauses 1889/1890 in der Bülowstraße 3 wohnte und arbeitete, hatte zehn Jahre nach Fertigstellung des Hauses den Einbau eines Aufzugs bei der Baubehörde beantragt und bewilligt bekommen.

Bild 1: Hausfassade des Wohnhauses Dörnbergstraße 7 (Foto um 1895, aus (1), Fotograf unbekannt, gemeinfrei).

Mit Inbetriebnahme des Aufzugs wurde ein Bediensteter angestellt, der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Aufzugs zuständig war, d.h. der die Hausbewohner zu ihren jeweiligen Etagen bringen oder abholen musste. Er war in die Bedienung eingewiesen worden, seine Funktion und Ausbildung wurden der Baupolizei gemeldet.

Zeitgleich beantragte Max Ravoth, dass weiteren Hausbewohnern erlaubt wurde, den Aufzug als „Selbstfahrer“ zu bedienen. Dies wurde von der Baupolizei nach der Maßgabe bewilligt, die Ausbildung und Aufsicht durch die Firma „Dampfkessel Revisions Verein Berlin“ durchzuführen (Bild 2), die gemäß ihres Namens vor allem für die Sicherheit der Heizungsanlage zuständig war.

Bild 2: Schreiben von Ravoth an die Polizei vom 25. Juni 1909 in Sachen Fahrstuhl-Wärter und Aufzugsführerschein für Bewohner des Hauses (aus (1)).

Die Beletage (die „schöne Etage“, im Italienischen „piano nobile“) war die Etage, die nur über eine Halbtreppe erreichbar war, unter der dann meist eine Tiefparterre-(Keller)Wohnung lag. Die Beletage hatte üblicherweise besser ausgestattete Räume (mehr Stuck), eine größere Raumhöhe (z.B. 4,07 m statt „nur“ 3,76 m) (siehe mittendran vom 22. Februar 2026), meist einen Balkon oder einen Erker als einzige Wohnung im Haus und oft einen separaten Hintereingang für das Personal. Manchmal hatten Häuser auch zwei solcher Etagen.

Offenbar plante Ravoth von Anbeginn an keine exklusive Beletage, sondern Etagen mit annähernd gleicher Raumhöhe (4,10 bis 4,20m bis auf das Untergeschoss und das Obergeschoss) (Bild 1 und 3) – ob er den Einbau eines Aufzugs bereits zu Baubeginn plante, ergibt sich aus den Bauakten nicht.

Bild 3: Bauzeichnung der Haus-Rückseite und des Querschnitts durch die Etagen und das Treppenhaus. Die Raumhöhen sind annähernd gleich, und es gibt keine Beletage (aus (1)).

Mit dem Einbau eines Aufzugs 1909 wurde es plötzlich auch für betuchte Hausbewohner, die es bislang vorgezogen hatten, in der Beletage zu wohnen (wenn sie es sich leisten konnten), möglich, auch in die höheren Etage eines Wohnhauses zu ziehen, weil der Zugang nicht mehr beschwerlich war; dazu brauchten auch sie allerdings einen Aufzug-Führerschein (Bild 4).

Bild 4: Auch der Freiherr von Lentz soll den Aufzug-Führerschein bekommen. Schreiben an die Polizeibehörde vom 9. März 1914 (aus (1)).

Der Aufzug läuterte somit das Ende der Beletage ein (2). Meine KI fabuliert: „Der Aufzug demokratisierte den Zugang zu den oberen Stockwerken und machte die Beletage als exklusiven Wohnraum weniger attraktiv. Damit verlor sie ihre historische Bedeutung als repräsentatives Hauptgeschoss der Oberschicht. Heute ist die Beletage in vielen Städten nur noch ein architektonisches Relikt oder wird für andere Zwecke genutzt.“  Zwar hat der Aufzug die Architektur eines Hauses verändert, aber von Demokratisierung kann wohl doch keine Rede sein: Die oberen Etagen eines Wohnhauses sind heute die teuersten und haben die Rolle der Beletage übernommen.

  1. Bauakte im Landesarchiv Berlin: B Rep. 202 Nr. 4864 bis 4866.
  2. Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufzugsanlage

Paul Enck

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