Ein Beitrag aus dem gleisdreieck-blog
Dort veröffentlicht am 24. 08. 2025
In den letzten Tagen haben wir viele Rückmeldungen bekommen von Freundinnen und Freunden des Gleisdreieckparks. Unser Vorschlag, E-Mails an die Abgeordneten zu schreiben, wurde wunderbar aufgenommen! Doch aus den Antworten der Politiker*innen wird klar, dass manche die Tragweite der anstehenden Entscheidung noch nicht erfasst haben, sondern daran festhalten wollen, die Bebauung des Parks durchzuwinken.
Aus der Standard-Antwort der CDU-Abgeordneten (siehe unten) spricht die Angst vor möglichen Schadensersatzforderungen des Investors, sollte das Abgeordnetenhaus die Bebauung am Gleisdreieckpark nicht freigeben. Doch hier ist die CDU ganz offensichtlich falsch informiert! Längst haben zwei juristische Gutachten herausgearbeitet, dass die Entschädigungsklausel im städtebaulichen Vertrag gegen §1 Absatz 3 des Baugesetzbuches verstößt, nach dem ein Bebauungsplan nicht auf einen Vertrag begründet werden darf. Der Gesetzgeber wollte damit sicherstellen, dass Abgeordnete frei abstimmen können – ohne Furcht vor Entschädigungszahlungen. Genau diese Furcht scheint bei den CDU-Abgeordneten jedoch tief zu sitzen und für alle objektiven Argumente blind zu machen.
Viele von Euch fragen, was man nun noch weiter tun kann. Sinnvoll ist es auf alle Fälle, mit den Abgeordneten weiter im Gespräch zu bleiben, per Email oder in der Bürgersprechstunde. Die gute Botschaft aus den Gutachten, dass die Sorge vor Entschädigungsforderungen unbegründet ist, muss endlich bei der CDU ankommen!
Übrigens: Die SPD-Abgeordneten schweigen bislang. Geht also auch auf die SPD zu, um sicherzustellen, dass sie sich fundiert mit dem Bebauungsvorhaben, dessen ökologischem Impact und den Bedürfnissen der Berliner Stadtgesellschaft auseinandersetzen!
Danke, dass Ihr weiter dranbleibt! Nur gemeinsam können wir den nötigen Druck aufbauen, um die Abgeordneten zum Umdenken zu bewegen!
Wir dokumentieren im folgenden den Standardbrief der CDU. Den Entwurf für eine mögliche Antwort, den finden Sie hier.
Der Standardbrief der CDU
Sehr geehrter Herr / Frau. . . .
vielen Dank für Ihre Nachricht mit Ihren Gedanken zum in Abstimmung stehenden Bebauungsplan „Urbane Mitte Süd“ im September 2025 im Abgeordnetenhaus von Berlin.Vertragsgemäß – ansonsten können Schadensersatzforderungen folgen – werden wir uns als CDU-Fraktion Berlin an den städtebaulichen Rahmenvertrag zur Entwicklung des Gleisdreiecks halten, der im Jahr 2005 mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen wurde und der den Hintergrund des in Rede stehenden Bebauungsplans bildet. Der Rahmenvertrag sieht die Entwicklung von vier Baufeldern vor – Flottwellpromenade, Yorckdreieck, Möckernkiez und Urbane Mitte – die rund um einen großen zusammenhängenden Park, den heutigen Park am Gleisdreieck, entstehen.
Mit dem Rahmenvertrag konnte gleichzeitig die Parkfläche am Gleisdreieck von 16 ha auf 26,8 ha dauerhaft erweitert werden. Der Park ist in den Jahren 2011 bzw. 2013 fertig gestellt worden und wurde 2013 mit dem Architekturpreis Berlin, 2014 mit dem Sonderpreis Deutscher Städtebau sowie 2015 mit dem Deutschen Landschaftsarchitektur-Preis ausgezeichnet.
In einem öffentlichen Werkstattverfahren wurde als Grundlage im Jahr 2015 ein Konzept für die zukünftige Entwicklung des Stadtquartiers „Urbane Mitte“ erarbeitet. Mit dem nunmehr vom Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Herrn Christian Gaebler, eingebrachten Bebauungsplanentwurf VI-140cab für die „Urbane Mitte Süd“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben „Urbane Mitte Süd“ geschaffen. Damit entstehen nicht nur in den oberen Etagen Büroflächen und ein Hotel, da die unmittelbare Nähe zu Bahnflächen der BVG und der Deutschen Bahn AG eine Wohnnutzung an dieser Stelle nicht möglich machen; sondern es entsteht in den Sockelgeschossen auch ein Stadtquartier aus kleinteiligem Gewerbe sowie sozialen Einrichtungen für Sprache, Bildung und Sport am Park am Gleisdreieck.
Mit freundlichen Grüßen
. . . . MdA
