Immer wieder ein Thema: Die Durchwegung zur Kurfürstenstraße

Die „Durchfahrt“ von der Pohlstraße zur Kurfürstenstraße © FP

Wir haben hier schon öfter über die Durchwegung zwischen Pohlstraße und Kurfürstenstraße berichtet. Es gab diesen Durchgang vor dem Bau der Wohnanlage „Schönegarten“ und er ist eine Abkürzung auf dem Weg zum U-Bahnhof Kurfürstenstraße. Zudem erreicht man über den Durchgang die neuen Läden im Schönegarten-Areal.

In den Regelungen zum Durchgang Kurfürstenstraße 41-44 heißt es im DURCHFÜHRUNGSVERTRAG zum VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLAN II-125-1 VE:

„§5 Ergänzende Bestimmungen zur Bauausführung
(1) Der Vorhabenträger ist verpflichtet, den Geh- und Radfahrweg zur Pohlstraße mit einer durchgehenden Breite von mindestens 5 m für die Allgemeinheit auf der festgesetzten Fläche als Mischverkehrsfläche zu errichten und ordnungsgemäß zu beleuchten. Die Ausführungsplanung ist mit Berlin (Fachbereich Stadtplanung) abzustimmen. Er ist berechtigt, den Weg vom 01.05. bis 31.10. zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr bzw. vom 01.11, bis 30.04, zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr abzusperren. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, das Geh- und Radfahrrecht für die Allgemeinheit durch Dienstbarkeit zugunsten Berlins bzw. durch Baulast zu sichern. Diese Pflichten sind vom Vorhabenträger bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu erfüllen. Danach hat der Vorhabenträger den Weg zu erhalten und zu unterhalten.“
Tatsächlich gibt es auf der Seite der Pohlstraße ein Tor, dessen geöffneter Flügel 90 cm (!) breit ist, sodass nur Platz für eine Person ist, eine zweite Person also warten muss, bevor sie durchgehen kann. Die hohe eingefasste Baumkante macht die Durchfahrt für Fahrräder zu einer Art Slalomfahrt.

90 cm breit ist das geöffnete Tor ©FP

Schwieriger ist die Lage für Rollstuhlfahrerinnen und größere Kinderwagen. Sie passen schlicht nicht durch das Tor. Wenn man den zweiten Torflügel öffnete, entstand ein Durchgang von drei Metern Breite.
Seit kurzem ist es nicht mehr möglich, den zweiten Torflügel zu öffnen. Er wurde zunächst mit einem Seil verknotet, inzwischen wurde er verklebt.

Der Hebel zum Öffnen des zweiten Torflügels ist „gesichert“ ©FP

Das Tor lässt sich also nicht einmal mehr auf drei Meter Breite öffnen. Wie oben berichtet, hat der Eigentümer der Eigentumswohnanlage Schönegarten für einen

„Geh- und Radfahrweg zur Pohlstraße mit einer durchgehenden Breite von mindestens 5 m für die Allgemeinheit“
zu sorgen.
Wir werden uns wieder einmal an den zuständigen Baustadtrat Ephraim Gothe wenden. Oder wollen wir die unzulässige Einschränkung einfach hinnehmen?

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