Hochhausplaner verlieren auch das zweite Verfahren haushoch

Beitrag von Matthias Bauer

Erfolg vor dem Landgericht

Wie schon im vergangenem Jahr im Verfahren gegen Matthias Bauer hat die Urbane Mitte Besitz S.à.r.l. auch das Parallelverfahren gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e. V. verloren und zwar in allen fünf Punkten, in denen Sie auf Unterlassung geklagt hatte. Die Klage wurde am 20.10.2026 abgewiesen. Nur ist die Sache damit leider noch nicht erledigt. Rechtsanwalt Moser, Vertreter der Urbanen Mitte, hat ja schon in der mündlichen Verhandlung am 6.10.26 angekündigt, Berufung einzulegen, ebenso wie schon zuvor im Verfahren gegen Matthias Bauer, in dem die mündliche Verhandlung nun terminiert ist und zwar am 28. Januar 2027 um 14 Uhr im Kammergericht, Sitzungssaal 340, 3. Etage, Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin.

Im Verfahren gegen die Aktionsgemeinschaft ging es – bis auf einen Punkt – um die gleichen Vorwürfe wie im Verfahren gegen Matthias Bauer.

Neu im Verfahren gegen die AG war, dass folgender Satz angegriffen wurde:

„. . . Der immense Spekulationsgewinn von über 2000% soll offensichtlich Vertrauensschutz genießen . . .“

Der Satz stammt aus dem Artikel vom 3. Juni 2024 mit der Überschrift: Senat zieht gescheiterten Bebauungsplan an sich“. Senator Gaebler hatte damals „Vertrauensschutz“ als Begründung angegeben, warum der Senat das Bebauungsplanverfahren Urbane Mitte Süd an sich gezogen hatte. In unserem Beitrag vermuteten wir, dass Wort „Vertrauensschutz“ sich wohl auch auf den enormen Wertzuwachs des Grundstücks bezog, der damals gefährdet schien.

Zu weiteren Punkten des Verfahrens wie

Wertzuwachs = Spekulationsgewinn?

Zur Missachtung des Natur- und Artenschutzes

Zu den mangelnden Sicherheitsvorkehrungen für den Katastrophenfall

lesen Sie hier.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie hier

 

Redaktion

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