Gentrifizierung trifft Menschen im „betreuten Wohnen“ besonders hart
„Die Gentrifizierung trifft auch unsere Betreuten massiv“ sagt Karin Waltz von „Zuhause im Kiez (ZIK) gGmbH“. Durch die „Inwert-Sanierung“ in der Lützowstraße/Genthinerstraße haben Menschen, die von ZIK betreut werden, ihre Wohnungen verloren. Auch die von ZIK angemieteten Räume in der Körnerstraße gehen wohl verloren. Zwischen den Vermieter*innen und Einrichtungen wie ZIK bestehen meistens gewerbliche Mietverträge, die nicht den gleichen Kündigungsschutz wie Mietverträge mit privaten Nutzer*innen genießen. Vermieter*innen in zentraler Lage spekulieren auf höhere Renditen und nutzen den mangelnden Kündigungsschutz gegenüber betreuenden Einrichtungen. Dadurch geraten Klient*innen in große Not. Sie müssen kurzfristig die „untergemietete“ Wohnung verlassen und finden so schnell keine Alternative. Vor allem nicht in einem so von Spekulation im Immobilienbereich betroffenen Kiez wie Tiergarten Süd. Die Wohnungen hier wurden von ZIK gerade wegen ihrer Lage im Kiez und den guten Verkehrsanbindungen angemietet. Denn es ist von großer Bedeutung, dass die mitunter schwerkranken Betreuten schnell wichtige Versorgungs- und Betreuungseinrichtungen erreichen können. Für sie ist der Verlust der gewohnten Wohnung und dem damit verbundenen Umfeld noch traumatischer als für Menschen mit stabiler Gesundheit. „Daher ist die zentrale Forderung an die Bundespolitik, für das Betreute Wohnen einen besseren Kündigungsschutz zu regeln“, sagt Martin Hilckmann, fachlicher Leiter und Prokurist bei ZIK.
Rund 10.000 hilfebedürftige Menschen in Berlin leben im sogenannten Betreuten Wohnen, sie werden in von gemeinnützigen sozialen Trägern wie ZIK angemieteten Wohnungen unterstützt und begleitet. Zu den Klient*innen gehören Pflegebedürftige, Menschen mit psychischen Erkrankungen, mit HIV/AIDS und chronischen Erkrankungen, Frauen mit Gewalterfahrung, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und Obdachlose.
Es wird immer schwerer für soziale Träger wie ZIK, geeigneten Wohnraum für„Betreutes Wohnen“ zu finden. Sollte es für Tiergarten Süd einen Milieuschutz geben, kommt er zu spät und wird wahrscheinlich nicht helfen, da durch gemeinnützige GmbHs angemietete Wohnungen als gewerblich genutzt gelten. Nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbots-Gesetz (ZwVbG), werden sie damit ggf. als „zweckentfremdet“ angesehen, auch wenn sie von den Klient*innen der gemeinnützigen Organisationen tatsächlich als Wohnung genutzt werden. Zwar war eine regelhafte Ausnahmegenehmigung durch die zuständigen Bezirksämter im Gespräch, ist aber dann doch verworfen worden. Viele Vermieter*innen nutzen das nun als Argument, keine Mietverträge mit Institutionen wie ZIK mehr abzuschließen.
Es wird Zeit, dass wieder Mitmenschlichkeit vor Rendite kommt!