Die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. hatte am Dienstagabend, den 9. 12. 2025, zur Debatte um die vom Projektentwickler Periskop so genannte „Urbane Mitte“ Gleisdreieck ins Kühlhaus, Luckenwalder Str. 3 eingeladen. Es diskutierten gewählte Vertreter der ehemaligen Regierungsparteien über die Hochhaus-Bebauungspläne am Gleisdreieck vor dem gleichnamigen U-Bahnhof. Die CDU war mehrfach eingeladen worden, wollte sich aber nicht öffentlich zu den Plänen äußern und blieb der Veranstaltung fern.
Bevor es um das eigentliche Thema, den Bebauungsplan Urbane Mitte Süd ging, wurde kurz über den Stand der juristischen Auseinandersetzung mit der Urbanen Mitte Besitz S.à.r.l. (UMB) berichtet. Am gleichen Tag hätte die Unterlassungsklage der UMB gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. vor dem Landgericht verhandelt werden sollen. Der Termin musste jedoch auf nächstes Jahr verschoben werden, da die Richterin erkrankt war. Matthias Bauer, gegen den die UMB ebenfalls geklagt und verloren hatte, berichtete, dass die UMB gegen das Urteil vom Oktober Berufung eingelegt und gleichzeitig den Antrag auf Erhöhung des Streitwertes von 15.000 auf 35.000 € gestellt hat. Das Gericht hat diesen Antrag glücklicherweise abgelehnt u. a. mit folgendem Hinweis:
„. . . Besonders hohe Streitwerte in Verfahren von finanzstarken Unternehmen gegen Einzelpersonen könnten eine einschnürende Wirkung auf deren Meinungsfreiheit haben wegen der Angst vor hohen Kosten als Folge einer öffentlichen Äußerung . . .“
Mehr Infos unter https://gleisdreieck-blog.de/2025/12/11/vertreter-von-rot-gruen-rot-sind-sich-einig-ablehnung-des-vorliegenden-b-plans-urbane-mitte-sued-vi-140-cab/
