Coronavirus: Allgemeinverfügung


  Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung teilt mit:

Coronavirus: Allgemeinverfügung durch neun Bezirke tritt in Kraft, Gesundheitsverwaltung erlässt Verfügung für drei fehlende Bezirke

Vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19-Pandemie erachtet die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ein einheitliches Vorgehen in Berlin für unabdingbar. Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung sind unverzüglich zu treffen.

Ansteckungsgefahr ist dort besonders hoch, wo größere Gruppen von Menschen zusammenkommen. Die vorübergehende Untersagung von Veranstaltungen mit einer großen Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Besucherinnen und Besuchern kann dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Virus zumindest zu verzögern.

Vor diesem Hintergrund wurde mit den vorrangig für solche Maßnahmen zuständigen Bezirken vereinbart, dass diese entsprechende Anordnungen treffen. Die Bezirke Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Treptow-Köpenick haben jedoch bis zum jetzigen Zeitpunkt keine entsprechenden Anordnungen getroffen. Daher hat sich die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung entschlossen, von Ihrem Eintrittsrecht Gebrauch zu machen und ersatzweise für die drei Bezirke eine Allgemeinverfügung erlassen. Die übrigen neun Bezirke hatten bis zum Donnerstagabend eigene Allgemeinverfügungen erlassen.

Für den Bezirk Mitte lautet die Allgemeinverfügung laut Mitteilung des Bezirksstadtrats für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, Ephraim Gothe:

Allgemeinverfügung gemäß § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz

Da die Anzahl der an Covid-19 Infizierten in Deutschland stetig zunimmt (Anzahl: 1296 Stand 10.03.2020, Robert-Koch-Institut), hat der gemeinsame Krisenstab des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Gesundheit empfohlen, Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen abzusagen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl bis 1000 Personen sollen durch eine Risikoabschätzung mit Hilfe der durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Kriterien im Hinblick auf ein mögliches Infektionsrisiko bewertet werden.

Bedingt durch die zunehmende Anzahl an Covid-19-Infizierten im Land Berlin (82 Fälle, Stand 11.03.2020) wird sich der Bezirk Mitte dieser Empfehlung anschließen und verfügt daher nachfolgend:

    1. Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen – auch im öffentlichen Straßenraum – mit mehr als 1000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 12. März bis 19. April 2020 vorbehaltlich Ziffer 2 nicht stattfinden. Das gilt auch für Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes.
    2. Öffentliche und nichtöffentliche – auch im öffentlichen Straßenraum – sportliche Veranstaltungen mit mehr als 1000 erwarteten Besucherinnen und Besuchern bzw. Teilnehmerinnen und Teilnehmern dürfen in der Zeit vom 12. März bis 19. April 2020 nur stattfinden, wenn der Austragungsort räumlich begrenzt ist, eine Kontrolle des Zugangs zum Austragungsort gewährleistet ist und keine Besucherinnen und Besucher zugelassen werden.
    3. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.

Ab nächster Woche werden auch die Schulen und Kitas stufenweise geschlossen

 

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