Aufenthaltstitel für Geflüchtete

Am 18.03.2022 hat das Landesamt für Einwanderung das digitale Verfahren zur Beantragung eines Aufenthaltstitels nach § 24 Aufenthaltsgesetz gestartet. Mit dem digitalen Verfahren kann schnell und sicher geklärt werden, ob in Berlin angekommene Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG beanspruchen können.

Alle Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine, die bereits nach Berlin verteilt sind oder über eine Meldebescheinigung oder eine Bescheinigung des Wohnungsgebers, oder einen unbefristeten Mietvertrag bzw. eine Unterkunftsbestätigung für 6 Monate verfügen, können sich direkt an das LEA – ohne vorherige Vorsprache beim LAF – wenden.

Diese Regelung gilt für ukrainische Staatsangehörige und ihre Familien sowie Menschen aus Drittländern, die in der Ukraine internationalen Schutz genossen haben und ihre Familienangehörigen sowie Menschen aus Drittländern mit einem ukrainischen Aufenthaltstitel, die nachweisen können, dass sie nicht in ihr Heimatland zurückkehren können.

Weiterhin wurde vom LAF am 20.03.2022 das Ukraine-Ankunftszentrum in Tegel eröffnet, das den Prozess der Verteilung der Geflüchteten aus der Ukraine übernimmt und auf den Personenkreis fokussiert, der zunächst nicht beim LEA direkt den Aufenthaltstitel beantragen kann. Im Ukraine-Ankunftszentrum erfolgt eine staatliche Verteilung in das Bundesgebiet. So soll allen Geflüchteten möglichst schnell eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Nach der Verteilung haben alle Geflüchteten die Möglichkeit, im zugewiesenen Bundesland einen Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Sozialleistungen und eine Krankenversicherung zu beantragen.

Am 21. März 2022 wurden die bisher für die LAF-Vorsprache vergebenen Termine storniert, um die Verteilung im neu eröffneten Ukraine-Ankunftszentrum in Tegel vorzunehmen. Alle, die eine Terminabsage erhalten haben, werden per Email über Ort und Zeit der neuen Vorsprachemöglichkeit inkl. Hinweisen zur Anfahrt zum Ukraine-Ankunftszentrum Tegel informiert. Für das Erreichen des Ankunftszentrums werden Shuttle-Busse zur Verfügung gestellt.

Bei Verteilung in ein anderes Bundesland erfolgt ein Bustransfer direkt vom Ankunftszentrum Tegel an den Zielort.

Eine Verteilung nach Berlin ist für Geflüchtete ohne dauerhafte Wohnadresse nur möglich, wenn familiäre oder soziale Bindungen in Berlin bestehen oder ein besonders begründetes Schutzbedürfnis besteht, das den Verbleib in Berlin erforderlich macht.

Rückfragen: Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten,  Post@LAF.Berlin.de

(Mitteilung des Landesamtes für Einwanderung und des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten vom 25.3.2022)

 

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