Das Ordnungsamt Tempelhof-Schöneberg erlässt eine Allgemeinverfügung für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel 2025/2026. Damit soll die Sicherheit im Bezirk erhöht und die Belastung für Menschen und Tiere verringert werden.
Was ist verboten:
Feuerwerkskörper, die nur Krach machen („Böller“, Knallkörper)
Wann gilt das Verbot:
- Am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr
- Am 01. Januar 2026 nach 7 Uhr
Wo gilt das Verbot:
Im gesamten Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Das heißt:
Nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 7 Uhr am Neujahrsmorgen dürfen Böller gezündet werden. Vorher und nachher ist es verboten.
Weitere Regeln:
Schon bisher gilt: In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei besonders gefährlichen Orten (z. B. Tankstellen) dürfen keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden.
Vor dem 31. Dezember und nach dem 1. Januar ist privates Feuerwerk grundsätzlich verboten.
Wer gegen die Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Bezirksstadträtin Dr. Saskia Ellenbeck:
„Mit dieser Regelung wollen wir die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bürger:innen in Tempelhof-Schöneberg gewährleisten. Auch für Haus- und Wildtiere sind Böller eine große Belastung. Wir bitten daher alle, sich an die Vorgaben zu halten und so zu einem respektvollen und sicheren Miteinander beizutragen.“
Die Bekanntmachung mit Nennung der rechtlichen Grundlagen kann auf der Internetseite des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg nachgelesen werden.
Das Bezirksamt Mitte hat bisher keine Beschränkung der Silvester-Knallerei verfügt.