Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule eröffnet

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Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, hat heute gemeinsam mit Maksym Yemelianov, Gesandter-Botschaftsrat der ukrainischen Botschaft, die Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule eröffnet. Es handelt sich um ein deutschlandweit bisher einmaliges Projekt, in dem Schülerinnen und Schüler auf Deutsch und auf Ukrainisch unterrichtet und alle Schulabschlüsse beider Staaten angeboten werden.

Die Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule beginnt in diesem Schuljahr 2022/23 mit einer Vorbereitungsphase mit zwei Klassen an der Aziz-Nesin-Grundschule in Friedrichshain-Kreuzberg und mit vier Klassen an der Helene-Lange-Schule in Steglitz-Zehlendorf. Der eigentliche Schulversuch „Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule“ startet zum kommenden Schuljahr. Die aktuelle Vorbereitungsphase dient unter anderem dazu, die ukrainischen Unterrichtsinhalte, die notwendig sein sollen, um auf die Abschlüsse der Ukraine vorzubereiten, zu erproben und zu planen.

Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die bundesweit einzigartige Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule stellt sich auf die derzeit unklare Perspektive von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen ein, die im Zuge des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine nach Berlin gekommen sind. Den Schülerinnen und Schülern bietet die Begegnungsschule die Chance, sich sowohl auf die deutschen als auch die ukrainischen Abschlüsse vorzubereiten – und dabei nicht nur die deutsche Sprache zu erlernen, sondern auch das Ukrainische weiter zu pflegen. Dieses wegweisende Projekt hat unsere volle Unterstützung.“

Maksym Yemelianov, Gesandter-Botschaftsrat der ukrainischen Botschaft: „Ich danke für alle warmherzigen Bemühungen, die vollständige Kindheit den kleinen Ukrainerinnen und Ukrainern zurückzubringen. Da Deutschland bereits mehr als eine Million ukrainischer Flüchtlinge nach dem 24. Februar gastfreundlich empfangen hat, hoffen wir, dass diese groß- beziehungsweise einzigartige Berliner Initiative auch auf weitere Bundesländer verbreitet wird.“

Andy Hehmke, Bezirksstadtrat für Schule, Sport und Facility Management von Friedrichshain-Kreuzberg: „Ich freue mich sehr, dass die Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule eines ihrer Standbeine bei uns in Kreuzberg hat. Die schnelle Ermöglichung des Starts der Vorbereitungsphase in Abstimmung zwischen der Senatsbildungsverwaltung, den teilnehmenden Schulen, den beteiligten Schul- und Sportämtern und weiteren Akteuren zeigt, dass Berlin angesichts der aktuellen Herausforderungen proaktiv und innovativ agiert. Besonders wichtig ist mir, dass künftig für die Schülerinnen und Schüler eine Durchgängigkeit dieses besonderen Schulangebotes von der Einschulung bis zum Abitur möglich ist.“

Cerstin Richter-Kotowski, Bezirksstadträtin für Bildung, Kultur und Sport von Steglitz-Zehlendorf: „Die Einrichtung des Doppelstandortes für eine Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule war mir und unserem Bezirk eine wahre Herzensangelegenheit. Umso mehr freue ich mich, dass wir in so kurzer Zeit, in einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen Akteuren, das Projekt zügig realisieren konnten und die Schulkinder bestmöglich integriert und auf alle Berliner Schulabschlüsse und zusätzlich auf die ukrainischen Abschlüsse vorbereitet werden können.“

Für die Deutsch-Ukrainische Begegnungsschule ist eine besondere Stundentafel erstellt, die die Berliner Vorgaben und die der Ukraine erfüllt. Die Fächer, die in Orientierung an ukrainischen Lehrplänen und in ukrainischer Sprache von muttersprachlichen ukrainischen Lehrkräften mit der Ausbildung in der Regel nach Recht des Heimatlandes unterrichtet werden, sind: Ukrainische Sprache, Ukrainische Literatur, Ukrainische Geschichte. Es erfolgt zugleich ein verstärkter Deutschunterricht mit Elementen von Deutsch als Fremdsprache.

Die Durchführung der ukrainischen Prüfungen in Jahrgangsstufe 9 und Jahrgangsstufe 11 liegt in der Hoheit der Ukraine und des dortigen Bildungsministeriums. Die Zeugnisse sollen zur Fortsetzung des Bildungsgangs in der Ukraine und in Deutschland berechtigen.

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